AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horstmann Stahltechnik GmbH, Bad Lippspringe.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Horstmann Stahltechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Horstmann, Am Vorderflöß 25 b, 33175 Bad Lippspringe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13182 (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") über Handwerksleistungen, Metall- und Edelstahlarbeiten, Maschinen- und Anlagenbau sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für Bauleistungen gelten ergänzend die VOB/B in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Nachträglich geäußerte Sonderwünsche oder Änderungen des Auftrags können die Lieferzeit verlängern und zu Mehrkosten führen. Sie werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt.

(3) Geringfügige, dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen in Maßen, Materialgüte, Farbe und Ausführung bleiben im Rahmen handwerklicher Fertigung vorbehalten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfahrt, Montage und Entsorgung werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand berechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Liefer- und Ausführungszeit

(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Der Beginn einer genannten Ausführungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten sowie behördliche Maßnahmen verlängern die Liefer- und Ausführungszeit angemessen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 6 Abnahme

(1) Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und auf diese Rechtsfolge in Textform hingewiesen wurde (§ 640 Abs. 2 BGB).

(2) Bei Bauleistungen im Sinne des § 650a BGB ist eine förmliche Abnahme zu verlangen, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gelten die gesetzlichen Fristen (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

(2) Offenbare Mängel sind vom Auftraggeber – sofern er Unternehmer ist – unverzüglich nach Abnahme, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern oder neu herstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.

(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung, natürlichen Verschleiß, eigenmächtige Änderungen oder ungeeignete Betriebsmittel.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer lediglich bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und der geltenden deutschen Datenschutzgesetze. Näheres regelt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter /datenschutz.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Bad Lippspringe).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026

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